European Markets in Financial Instruments Directive MiFID II

Directive within the European Economic Area (EEA)

MiFID II 2014/65/EU wird am 3. Januar 2018 die MiFID 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente ersetzen. Ziel der MiFID ist die Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.

Ziel der MiFID II-Richtlinie ist sowohl die weitere Stärkung des Anlegerschutzes als auch die Neustrukturierung der Wertpapier- und Derivatemärkte. Dazu gehört die Regulierung von Handelsinfrastrukturen über Warenmärkte oder den Hochfrequenzhandel bis hin zum Anlegerschutz. Mit dem Inkrafttreten von MiFID II erhalten die Aufsichtsbehörden erweiterte Eingriffs- und Sanktionsbefugnisse.

Auszug aus Artikel 58 der MiFID 2

1.   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine Wertpapierfirma oder ein Marktbetreiber, der einen Handelsplatz betreibt, an dem Warenderivate oder Emissionszertifikate oder Derivate davon gehandelt werden

(a) einen wöchentlichen Bericht mit den aggregierten Positionen [...] veröffentlichen, in dem [...] die Anzahl der Personen, die eine Position halten, angegeben ist [...]

(b) der zuständigen Behörde eine vollständige Aufschlüsselung der von allen Personen, einschließlich der Mitglieder oder Teilnehmer und deren Kunden, an diesem Handelsplatz gehaltenen Positionen übermitteln, [...].

Die Umsetzung von MiFID II wird durch die MiFIR-Verordnung geregelt.

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