LEI für Banken, Investmentfirmen, Vermögensverwalter
Ab dem 3. Januar 2018 müssen Banken, Investmentfirmen und Vermögensverwalter Wertpapiertransaktionen, die sie im Auftrag von Kunden durchführen, an die BaFin melden. Zur eindeutigen Identifizierung sogenannter Rechtsträger ist ein LEI – Legal Entity Identifier – verpflichtend vorgesehen.
Was ist zu tun?
Falls nicht bereits geschehen, müssen Kunden über die neue Rechtslage informiert und aufgefordert werden, ein LEI zu beantragen. Sollten Kunden dies nicht selbst in die Hand nehmen wollen, besteht die Möglichkeit, dass Banken und Vermögensverwalter mit einer Vollmacht im Namen des Kunden die Beantragung auf diesem Portal durchführen. Im Rahmen der Selbstregistrierung müssen akkurate Referenzdaten geliefert werden. GS1 Germany prüft dann die Referenzdaten bei den lokalen maßgeblichen Stellen – zum Beispiel einem nationalen Unternehmensregister.
Zum Hintergrund
Die durch die MiFID II / MiFIR umgesetzten Rechtsakte schreiben vor, dass eine erhebliche Anzahl von Marktakteuren, für die derzeit keine entsprechende Verpflichtung besteht, künftig über einen LEI verfügen muss. So sollten Investmentfirmen LEIs von ihren Kunden einholen, bevor sie Dienste, die Meldepflichten hinsichtlich im Auftrag dieser Kunden ausgeführter Transaktionen auslösen, erbringen.
Er wurde in Folge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 eingeführt. Die Insolvenz der Investmentbank Lehmann Brothers löste eine Kettenreaktion an den Finanzmärkten aus. Die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) verständigten sich darauf, für mehr Transparenz und Sicherheit im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten zu sorgen.

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Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie in unserem FAQ-Bereich. Wenn Sie versuchen, einen LEI-Datensatz anzufechten, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an uns. Für alle anderen Anfragen füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und unser engagiertes Kundenservice-Team wird Ihnen umgehend helfen.