Europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II
Markets in Financial Instruments Directive II
MFID II ist eine Direktive innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die MiFID II Richtlinie 2014/65/EU löst zum 03. Januar 2018 die MiFID Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente ab. MiFID hat das Ziel der Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Die Ziele der MiFID II Richtlinie sind einerseits die weitere Stärkung des Anlegerschutzes, andererseits die Neustrukturierung der Wertpapier- und Derivatemärkte. Dies umfasst die Regulierung von Handelsinfrastrukturen über Warenterminmärkte oder den Hochfrequenzhandel bis hin zum Anlegerschutz vor. Darüber hinaus werden mit Inkrafttreten von MiFID 2 die Eingriffs- und Sanktionsbefugnisse von Regulierungsbehörden ausgeweitet.
Auszug aus Artikel 58 von MiFID 2
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Wertpapierfirmen oder Marktbetreiber, die Handelsplätze betreiben, an denen Warenderivate oder Emissionszertifikate bzw. Derivate davon gehandelt werden,
a) einen wöchentlichen Bericht […] veröffentlichen, der […] die Anzahl der Positionsinhaber […] enthält […]
b) der zuständigen Behörde […] eine vollständige Aufschlüsselung der Positionen aller Personen einschließlich der Mitglieder oder Teilnehmer und deren Kunden an diesem Handelsplatz übermitteln.
Aus MiFID II resultierende Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung und Aufsicht von Datenbereitstellungsdiensten werden ab dem 3. Januar 2018 von der BaFin übernommen.
Die Umsetzung der MiFID II Richtlinie wird durch die MiFIR Verordnung geregelt.
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